Praxisanleitung: Erste Hilfe nach sexueller Gewalt leisten

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Praxisanleitung: Erste Hilfe nach sexueller Gewalt leisten

 

Sexuelle Gewalttaten stellen einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar. Sie haben unabhängig von körperlichen Verletzungen auch gravierende psychische Folgen. Etwa die Hälfte der Opfer erleidet posttraumatische Belastungsstörungen.

Sexuelle Gewalt liegt vor, wenn zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse Handlungen mit geschlechtlichem Bezug ohne Einwilligung beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen vorgenommen werden.

Abbildung: Logo Notruf und Beratung für Mädchen und Frauen mit sexuellen Gewalterfahrungen Erlangen

Indikation

Material

Durchführung

Anmerkungen

An die Beratungsstellen können sich auch Helfer des Sanitäts- und Rettungsdienstes wenden, um einen belastenden Einsatz bewältigen zu können.

Formen von sexueller Gewalt

Zu den Formen sexualisierter Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend und Erwachsenenalter zählen beispielsweise:

Zwingende Strafverfolgung nach Anzeige

Sexuelle Gewalttaten sind Offizialdelikte. Das bedeutet, dass die Tat von Amts wegen verfolgt werden muss, wenn sie einmal angezeigt ist. Die Anzeige kann nicht wieder zurückgezogen werden. Wenn der mutmaßliche Täter angeklagt wird, muss der betroffene Patient im Strafverfahren vor Gericht in der Regel noch einmal als Zeuge aussagen. Eine frühzeitige Anzeige erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei den Täter ermitteln kann.

Auch die in die Betreuung eingebundenen Helfer können nach einer Strafanzeige als Zeugen vernommen werden.

Diese Seite wurde am 2021-08-16 19:34 erstellt.

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