Sanitätsausbildung: Ausbildung Sanitätsdienst - DRK Ausbildung

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Sanitätsausbildung: Ausbildung Sanitätsdienst - DRK Ausbildung

 

1. Sanitätsdienstausbildung

1.1. Ziel und Zweck

Die besonderen Anforderungen im Sanitätsdienst machen des notwendig, dass das eingesetzte Personal, aufbauend auf der Ersten-Hilfe, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt, um bei Sanitätswachdiensten und bei Mitwirkung in der Gefahrenabwehr adäquat helfen zu können. In der Sanitätsdienstausbildung erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.

Voraussetzungen

1.2. Träger der Ausbildung

Träger der Sanitätsausbildung ist grundsätzlich der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbandsarzt beziehungsweise der Landesarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung inklusive Prüfung.

1.3. Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des Landesverbandes.

Fachreferenten (zum Beispiel Ärzte) können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.

1.4. Rahmenplan für die Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen Lehrunterlagen.

1.5. Lehrgang

Vorbereitung

Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen, übernommen.

Jedem Teilnehmer ist vor Lehrgangsbeginn das Handbuch für den Sanitätsdienst auszuhändigen.

Durchführung

Die Sanitätsdienstausbildung umfasst mindestens 48 Unterrichtseinheiten zuzüglich der Zeit für die Prüfung.

An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit weiterer Ausbilder beziehungsweise Ausbildungshelfer, 20 Personen nicht übersteigen.

Der Lehrgang sollte nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein.

Abschluss

An die Ausbildung schließt eine Prüfung an. Näheres regelt die im Anhang befindliche Prüfungsordnung.

Dem Teilnehmer ist nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen, aus der das Prüfungsergebnis hervorgeht.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme.

Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 16. Lebensjahres darf der Teilnehmer die Bezeichnung 'Sanitäter' führen.

Nachbereitung

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (zum Beispiel Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse, Hygienenachweise) sind einzuhalten.

 

Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung, Stand 2010-12

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