Rundschreiben: Blutzucker-Messung im Sanitätsdienst

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Rundschreiben: Blutzucker-Messung im Sanitätsdienst

 

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

mehrfach wurde in letzter Zeit die Frage nach Sinn und Notwendigkeit der Blutzucker-Messung im Sanitätsdienst aufgeworfen.

Alle Maßnahmen des Sanitätsdienstes beziehen ihre Daseinsberechtigung aus dem Nutzen für den Patienten. Also muss man die Frage stellen, welcher Patient von einer Blutzucker-Messung durch Sanitäter profitiert.

Beim Bewusstlosen wird unabhängig vom Blutzuckerspiegel eine stabile Seitenlage durchgeführt, spezifische Maßnahmen gegen Hypoglykämie oder diabetisches Koma sind dem Arzt vorbehalten. Folglich hat die Blutzucker-Messung hier keine Konsequenz.

Beim ansprechbaren Patienten mit erhaltenen Schutzreflexen kann die orale Kohlenhydratzufuhr eine Hypoglykämie beseitigen, bei überhöhten Werten ist keine zusätzliche Gefährdung des Patienten zu erwarten. Auch hier ist folglich eine Blutzucker-Messung entbehrlich. Knackpunkt ist vielmehr die Zuverlässigkeit der Schutzreflexe, um eine Aspiration zu vermeiden. Darüber hinaus kann beim wachen Patienten grundsätzlich mehr Information im Gespräch als durch irgendwelche Messgeräte gewonnen werden.

Folgende Punkte sind zusätzlich zu berücksichtigen:

Für die Blutzucker-Messung ist Blut des Patienten erforderlich, folglich muss man ihm eine Wunde beibringen (formal findet eine Körperverletzung statt). Batterien und Teststreifen verfallen, es entstehen erhebliche Folgekosten und Wartungsaufwand.

Die Zuverlässigkeit der Messungen muss mit Standard-Testlösungen überprüft werden, auch hier entstehen Aufwand und Kosten.

Die Durchführung des Blutzucker-Messung im Sanitätsdienst der BRK-Bereitschaften wird daher mangels Nutzen für den Patienten und wegen unnötigen Aufwands grundsätzlich nicht empfohlen.

Für arztbesetzte Einheiten kann die Vorhaltung entsprechender Ausstattung überlegt werden.

 

Mit herzlichen Grüßen

Dr. med. Frank Friedrich

Landesbereitschaftsarzt

Literatur

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BRK Landesbereitschaftsarzt - Nr. 2017-07, Rundschreiben vom 2017-12-05: Blutzucker-Messung im Sanitätsdienst.

Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt.

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