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Sanitätsausbildung: Bayerisches Staatsministerium des Innern (StMI)

Abbildung: Programm Leitfaden StMI

 

 

In den letzten Jahren haben sich in zunehmendem Maße Initiativen gegründet, die auf örtlicher Ebene im Vorfeld des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe leisten. Ziel der Initiativen ist die Verkürzung des sogenannten therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes. In den örtlichen Einrichtungen organisierter Erster Hilfe sind in der Regel Mitglieder von Hilfsorganisationen und Feuerwehren tätig die auch als 'First Responder' oder 'Helfer vor Ort' bezeichnet.

Mit dem 'Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern' des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (Bekanntmachung vom 27. April 2011 Az.: ID3-2281.10-111) wurden auch die Qualifikation festgelegt, die ein 'Helfer vor Ort' mindestens nachweisen muss. Dabei entspricht das in Anlage 2 definierte 80 Unterrichtsstunden Ausbildung einer Grundausbildung im Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen.

Inhalt

Das Bayerisches Staatsministeriums des Innern (StMI) fordert für die 80 Unterrichtsstunden Ausbildung zum Helfer vor Ort:

Voraussetzungen

Helfer vor Ort müssen über die für die Tätigkeit erforderliche Reife, körperliche und gesundheitliche Eignung verfügen und sich zur Verschwiegenheit verpflichten.

Prüfung

Der Leitfaden sieht eine Lernzielkontrolle mit vier Unterrichtsstunden vor, deren Inhalt und Ablauf nicht weiter spezifiziert ist.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausbildung, die dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entspricht kann der Helfer in einer Ersthelfergruppe eingesetzt werden (in der Regel von einer Hilfsorganisation oder der Feuerwehr).

Rahmenlehrplan

Die folgenden Ausführungen geben für die 80 Unterrichtsstunden Ausbildung zum Helfer vor Ort nach dem Leitfaden des Bayerisches Staatsministeriums des Innern einen Überblick der Lerninhalte: