Praxisanleitung: Patienten bei Nahrungsaufnahme unterstützen

Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung:

Praxisanleitung: Patienten bei Nahrungsaufnahme unterstützen

 

Indikation

Patienten, die für sie bestimmte Nahrungsmittel nicht ohne fremde Hilfe aufnehmen können

Material

Durchführung

Die folgenden Durchführungsvorschläge beschreiben die Technik für das Anreichen von Speisen und Getränken im Detail:

Anmerkungen

Die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme muss der physischen und psychischen Verfassung des Patienten angepasst werden. Die Hilfestellung darf nicht einer Entmündigung gleichkommen. Soweit es die Situation zulässt muss auf die Wünsche des Betroffenen eingegangen werden. Speisen und Getränke sind nach Möglichkeit so anzureichen, das der Patient sie ohne fremde Hilfe essen beziehungsweise trinken kann (zum Beispiel Brot und Fleisch vorschneiden, bei Halbseitenlähmung betroffene Hand führen). Nur wenn der Patient dazu nicht in der Lage ist, wird die Nahrung gereicht.

Die Essensgabe beziehungsweise Nahrungsdarreichung an den Erwachsenen wird mit den Tätigkeitsworten 'anbieten' oder 'anreichen' beschrieben, der Begriff 'füttern' ist der Säuglingspflege oder Tierhaltung vorbehalten.

Auf einen einwandfreien und sauberen Zustand aller Gerätschaften ist besonderes Augenmerk zu legen. Einmalschutzhandschuhe sind in der Regel nur in Ausnahmefällen notwendig (zum Beispiel bei Infektionskranken).

Stellt der Helfer fest, dass der Patient große Mengen der Nahrung nicht aufgenommen hat, meldet er dies dem behandelnden Arzt oder Pflegekraft.

Kontraindikationen

Das Anreichen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich zu unterlassen bei

Diese Seite wurde am 2022-09-13 19:49 erstellt.

Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar.

Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook.

Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum).