Praxisanleitung: Notruf durchführen oder veranlassen

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Praxisanleitung: Notruf durchführen oder veranlassen

 

Die möglichst rasche Alarmierung des Rettungsdienstes ist ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe.

Abbildung: Schutzsymbol Notruf

Indikation

Material

Durchführung

Der Helfer sorgt möglichst schnell für einen Notruf über eine der folgenden, bundesweit einheitlichen Nummern:

Rettungsleitstelle:

112

Feuerwehr:

112

Polizei:

110

 

Der Notruf soll die folgenden Informationen beinhalten:

 

Um den Notruf fuer den Anrufer zu vereinfachen, können alle Fragen auch vom Leitstellenmitarbeiter abgefragt werden.

Anmerkungen

Wenn das Gespräch mit der Leitstelle nicht sofort zustande kommt (klingeln oder Ansage), Gespräch nicht abbrechen. Der Anrufer befindet sich in einer Warteschlange und wird sobald ein Leitstellenmitarbeiter frei ist, mit diesem verbunden.

Nur ein vollständiger Notruf gewährleistet eine schnellstmögliche Weiterversorgung des Patienten. Für die Information 'Wo ist der Notfall/Unfall' sind exakte Angaben zwingend notwendig. Mittlerweile erfolgen die meisten Notrufe von einem Mobiltelefon aus. Damit erreicht man zwar über die Notrufnummer 112 (110) immer eine Rettungsleitstelle (Polizei), allerdings nicht immer die am nächsten liegende Dienststelle. Daher ist bei einem Notruf vom Mobiltelefon aus immer eine besonders genaue Ortsangabe (Wo) zu machen.

Gegebenenfalls erfolgen durch das Leitstellenpersonal auch telefonische Hilfestellungen beziehungsweise unterstützende Anleitungen (zum Beispiel Telefon-Reanimation).

Auch von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs und Taxis aus kann ein Notruf durchgeführt und der Rettungsdienst alarmiert werden.

Abbildung: Notrufaufkleber

 

Die 112 gilt mittlerweile in allen Ländern der Europäischen Union. Darüber hinaus ist sie auch auf Island, in Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz die landesweite Notrufnummer.

Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt.

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