Sanitätsausbildung: Teilnahme am Rettungsdienst - Schülerpraktikum

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Sanitätsausbildung: Teilnahme am Rettungsdienst - Schülerpraktikum

 

Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx

Stand: 2015-05-07

Autor: THUMSER, Andreas

Freigabe: - draft -

1. Ziel und Zweck

Die Verfahrensbeschreibung gibt Informationen zur Teilnahme im Rettungsdienst und Krankentransport im Kreisverband Erlangen-Höchstadt im Rahmen eines Schülerpraktikum.

2. Geltungs- und Verantwortungsbereich

Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell

3. Beschreibung

Voraussetzungen

Zur Ableistung des berufsorientierenden Praktikum für Schüler der 9. bis 11. Klasse ermöglicht der Rettungsdienst des Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt die Teilnahme an Notfallrettung und Krankentransport. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen um als Praktikant mitzuwirken:

Jugendschutz

Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahr dürfen nach geltenden Jugendschutzbestimmungen nicht am Nachtdienst teilnehmen (22:00 bis 06:00).

Der Einsatz erfolgt ausschließlich unter Aufsicht und Betreuung von erfahrenem Personal. Die Jugendlichen sind ohne eigene Verantwortung und haben keine eigenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transport oder der Versorgung von Patienten. Zulässig sind lediglich Hilfstätigkeiten, wie die Unterstützung gehfähiger Patienten oder der Transport von Material von und zu der Einsatzstelle.

Praktikanten werden nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung des Rettungsmittels angerechnet, sondern zusätzlich als 'Dritte' Person gestellt.

Ansprechpartner

Leiter Rettungsdienst Thomas HEIDELOFF

Vergütung

Für ein Schülerpraktikum wird keine Vergütung gewehrt.

4. Qualitätsrelevante Dokumente

keine

5. Mitgeltende Unterlagen

keine

6. Qualitätsaufzeichnungen

keine

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