Sanitätsausbildung: Verletzung/Erkrankung eines Teilnehmers

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Sanitätsausbildung: Verletzung/Erkrankung eines Teilnehmers

 

Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx

Stand: 2011-01-14

Autor: THUMSER, Andreas

Freigabe: - draft -

1. Ziel und Zweck

Die Verfahrensbeschreibung beschreibt die notwendigen Schritte bei Verletzung/Erkrankung eines Teilnehmers.

2. Geltungs- und Verantwortungsbereich

Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell

3. Beschreibung

Dem Verletzten/Erkrankten ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten.

Bei Bedarf kann aus jedem Lehrsaal oder über den Empfang der Rettungsdienst alarmiert werden.

 

Der Lehrgangsleiter hat den Vorfall mit folgenden Angaben

zu dokumentieren und unverzüglich dem Bildungszentrum zu melden.

Bei minderjährigen Teilnehmern ist durch den Lehrgangsleiter ein Erziehungsberechtigter über Vorfall und Verbleib des Teilnehmers zu unterrichten.

 

Die Teilnehmer und Ausbilder der Sanitätsausbildung sind über das Bayerische Rote Kreuz

bei der bayerischen Gemeinde- und Unfallversicherung versichert.

Die Überprüfung des Versicherungfalles übernimmt die Rechtsabteilung des BRK Präsidiums.

4. Qualitätsrelevante Dokumente

keine

5. Mitgeltende Unterlagen

keine

6. Qualitätsaufzeichnungen

keine

Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt.

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