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Rundschreiben: Anwendung des Larynxtubus im Sanitätsdienst (2018-11-12)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ständige Konferenz der Landesärzte hat sich in ihrer November-Sitzung vor dem Hintergrund der publizierten Komplikationen und Zwischenfälle sowie der neuesten S1 Leitlinie 'Prähospitales Atemwegsmanagement' der AWMF mit dem Einsatz der Epiglottischen Atemwegshilfen (EGA) befasst. Hierbei stand der Einsatz des Larynxtubus (LTS-D) bei der Reanimation im Sanitätsdienst im Mittelpunkt.

Mit den neuen Leitlinien, die für die präklinische Versorgung insgesamt und damit auch für Sanitätspersonal im Einsatz gelten – werden für den Einsatz Vorgaben gemacht, die sich in der Ausbildung des Sanitätspersonals im DRK (Sanitätsausbildung) nicht realisieren lassen. Aus diesem Grund entfällt in Zukunft die Schulung der Verwendung des Larynxtubus (LT) ebenso wie anderer EGA (z.B. Larynxmaske) in der Sanitätsausbildung.

Die S1-Leitlinie, die für mögliche juristische Auseinandersetzungen Vorgaben macht, fordert für EGA, d.h. sowohl für den LT wie auch die Larynxmaske eine 'Mindestzahl von 45 EGA-Einlagen am Patienten unter kontrollierten klinischen Bedingungen und Supervision. Ein Training am Übungsphantom ist allein nicht ausreichend.' Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese Anzahl der Applikationen notwendig erscheint, um die Lernkurve voll auszuschöpfen und eine optimale Patientensicherheit durch die Vermeidung von Komplikationen zu gewährleisten.

Somit wird die Schulung der EGA aus den Schulungsunterlagen der Sanitätsausbildung gestrichen.

Zur Beatmung bei der Reanimation ist die Beutel-Masken-Beatmung zu schulen und zu verwenden. 'Wenn aufgrund anatomischer oder pathophysiologischer Gegebenheiten die Maskenbeatmung erschwert oder unmöglich ist, sollte eine Optimierung der Kopfposition des Patienten, das Halten der Maske in der passenden Größe mit zwei Händen (doppelter C-Griff, ggf. durch eine/n zweite/n Helfer/in), die Überstreckung des Kopfes (unter Berücksichtigung möglicher HWS-Verletzungen) und das Anheben des Unterkiefers sowie die frühzeitige Einlage eines Oro- (z.B. Guedeltubus) oder Nasopharyngealtubus (z.B. Wendltubus) erfolgen'.

Vor diesem Hintergrund wird auch beantragt die EGA aus der DIN 13155 herauszunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. Peter Sefrin

DRK-Bundesarzt

Literatur

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DRK Bundesarzt - 04-2018, Rundschreiben vom 2018-11-12: Anwendung des Larynxtubus im Sanitätsdienst.

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Inhalt des Sanitätskoffers nach DIN 13155(abgerufen 2021-02-04, Seite nicht mehr abrufbar).