Anmerkung: MANV versus MAN
MANV ist der bundesweit etablierte Begriff für den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten, wobei Erkrankte Personen sprachlich nicht erfasst werden.
Der Begriff MAN wird nicht einheitlich normiert verwendet und ist teilweise nur regional oder umgangssprachlich gebräuchlich (zum Beispiel 'Massenanfall von Notfallpatienten').
In Bayern bezeichnet MAN offiziell den Massenanfall von Patienten und betroffenen Personen und umfasst damit auch nicht verletzte Betroffene und ist im Detail in 'Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Patienten und betroffenen Personen (MAN-RL)' definiert.
