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Sanitätsausbildung: Programme der Hilfsorganisationen

Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Die Hilfsorganisationen haben dazu jeweils eigene (aber ähnliche) Ausbildungspläne entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen auch anders.

Mitglieder von Hilfsorganisationen, die eine Sanitätsausbildung absolviert haben, werden üblicherweise im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen, im Sanitätsdienst (Katastrophenschutz), als Helfer vor Ort zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und auch als Hilfskraft im Rettungsdienst eingesetzt.

Die Sanitätsausbildung umfasst medizinische Themen wie Anatomie und Physiologie, Lebensbedrohliche Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, Schädel-Hirn-, Poly-, Thorax- und Bauchtrauma, thermische Schäden, Infektionskrankheiten, gynäkologische Notfälle, Unfälle mit Gefahrstoffen/Vergiftungen, Rettung und Transport, akute Erkrankungen der Gefäße, Diabetes mellitus, Schockbekämpfung, Stromunfälle, Knochenbrüche, Herzkrankheiten, allgemeine Notfälle und Bagatellverletzungen. Darüber hinaus werden gerätekundliche Teile wie Umgang mit Blutdruck- und Blutzuckermessgeräten, Absaugungs- und Beatmungshilfsmitteln sowie Ruhigstellungs- und Transportmitteln vermittelt. Weiterhin werden Kenntnisse für die Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation sowie über das Medizinproduktegesetz vermittelt.

Am Ende der Sanitätsausbildung finden üblicherweise schriftliche und praktische Prüfungen statt.

Die Ausbildungsdauer schwankt je nach Vorgabe der ausbildenden Organisation, üblich sind zwischen 48 und 80 Unterrichtsstunden. Um ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfsorganisationen die Ausbildung zu ermöglichen, wird sie in der Regel an mehreren Wochenenden durchgeführt.

 

Die folgenden Ausführungen beschreiben die Sanitätsausbildung der im Sanitätsdienst tätigen Hilfsorganisationen:

 

Der 'Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern' des Bayerischen Staatsministeriums des Innern beschreibt in Anlage 2 eine Ausbildung die der Grundausbildung im Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen entspricht:

 

Der Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschreibt in Anlage 1 eine Ausbildung die der Grundausbildung und in Teilen der Fachausbildung im Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen entspricht: